Familienrecht

Auftragsklärung: Rechtsberatung oder Mediation?

Wenn Sie mich in einer familienrechtlichen Angelegenheit kontaktieren, werde ich mit Ihnen immer zunächst besprechen, welche Vorgehensweise in Ihrer Situation am erfolgversprechendsten erscheint und von Ihnen gewünscht wird – ein auf der Grundlage von Recht und Gesetz mit anwaltlicher Unterstützung geführter Rechtsstreit oder eine außergerichtliche Mediation. Je nach Ihrer Einschätzung definiert sich dann meine Rolle.

Ein anschließender Rollenwechsel ist aus rechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Sobald ich Sie anwaltlich beraten habe, darf ich in Ihrer Angelegenheit nicht mehr als Mediatorin tätig sein; umgekehrt darf ich Sie im Anschluss an eine (erfolgreiche oder gescheiterte) Mediation nicht parteiisch anwaltlich beraten oder vertreten.