Familienrecht
Gerichtliches Verfahren
Gerichtliches Verfahren
Sofern sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lässt (und hierfür kann es durchaus gute Gründe geben), werde ich Sie auch auf diesem Weg kompetent und engagiert unterstützen. Ich bin vertretungsberechtigt vor allen deutschen Zivilgerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes.
Manchmal hilft es zu wissen, dass die Parteien auch nach Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens noch zu einer Einigung gelangen können, sei es außergerichtlich oder unter der Ägide des Gerichts. Auch diese Möglichkeit würde ich mit Ihnen stets im Auge behalten.