Familienrecht

Kosten

Die Kosten für eine anwaltliche Beratung und Vertretung bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die einschlägigen Vorschriften können hier nur kurz skizziert werden:

 

Für eine mündliche Erstberatung, die je nach Sachverhalt 30 bis 90 Minuten dauert, fallen 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer an. Sie erhalten hier eine erste Einschätzung Ihrer Situation; umfangreiche juristische Recherchen sind hierin nicht enthalten. Für eine darüber hinausgehende Beratung biete ich eine Abrechnung auf Stundensatzbasis an. Über den jeweiligen Stundensatz informiere ich Sie gerne persönlich.

 

Sofern Sie sich danach entschließen, die rechtliche Auseinandersetzung mit meiner Unterstützung fortzuführen, besprechen wir die dafür abzuschließende Vergütungsvereinbarung. Diese beruht im Regelfall auf dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, das die Abrechnung nach Gegenstandswerten vorsieht. In Ausnahmefällen würde ich Ihnen auch hier eine Abrechnung auf Stundensatzbasis vorschlagen.

 

In Ihrem Interesse bin ich stets bemüht, über die zu erwartenden Anwalts-, Gerichts- und sonstigen Verfahrenskosten volle Transparenz herzustellen und das Vorgehen auch im Hinblick auf die Kostenrisiken mit Ihnen abzustimmen.

 

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernehme ich für Sie die Klärung, in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten meiner Tätigkeit übernehmen wird. Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kosten Ihrer Rechtsvertretung und ggfs. die anfallenden Gerichtskosten aus eigenem Einkommen und Vermögen zu bestreiten, so kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Auch hierbei unterstütze ich Sie gerne.