Familienrecht

Außergerichtliches Verfahren

Dabei sollte das primäre Ziel sein, in Ihrem eigenen wohlverstandenen Interesse und dem Interesse etwa beteiligter Kinder zu einer außergerichtlichen gütlichen Lösung der Angelegenheit zu gelangen. Hierfür biete ich insbesondere an, Sie in gemeinsamen Gesprächen mit der anderen Partei zu unterstützen oder auch Vierer-Gespräche unter zusätzlicher Einbeziehung des gegnerischen Rechtsanwalts durchzuführen, in denen günstigstenfalls sogar mediationsähnlich gearbeitet werden kann. In diesem Rahmen lassen sich häufig schon befriedigende Ergebnisse für die Beteiligten erzielen.