Familienrecht

Erste Beratungsgespräche

Wenn Sie sich für den klassischen juristischen Weg entscheiden, werde ich mir von Ihnen zunächst die Situation schildern lassen, ggfs. Fragen stellen und mir dadurch ein erstes Bild Ihres Falles verschaffen. Häufig kann ich Ihnen zu diesem Zeitpunkt bereits eine erste Einschätzung der Rechtslage mitteilen (Erstberatung). In der Regel werden anschließend weitere Informationen zusammengestellt, und es folgt eine genauere Recherche zum Sachverhalt und zur Rechtslage und eine erneute Rücksprache mit Ihnen. Danach entscheiden Sie, ob Sie mich mit der Vertretung in dieser Angelegenheit beauftragen wollen und wie wir gemeinsam weiter vorgehen wollen.