Mediation

Wie läuft ein Mediationsverfahren ab?

Ein Mediationsverfahren läuft in verschiedenen aufeinander folgenden Phasen ab, die für die Beteiligten jederzeit transparent sind. In meiner Kanzlei würde ich mit Ihnen in der Regel wie folgt vorgehen:

 

Kennenlerngespräch

Nach einem telefonischen oder persönlichen Erstkontakt würde ich ein Kennenlerngespräch arrangieren, an dem alle Konfliktparteien teilnehmen sollten. In diesem Gespräch klären wir, ob Mediation für Sie und die anderen Konfliktparteien grundsätzlich in Frage kommt, was Ihre jeweiligen Erwartungen, Wünsche und ggfs. Bedenken diesbezüglich sind, und ich erläutere Ihnen die Grundprinzipien der Mediation sowie die Kosten meiner Tätigkeit. Evtl. sprechen wir auch über den Sinn einer Co-Mediation in Ihrem Fall. Auf Wunsch führe ich die Mediationsgespräche mit Ihnen auch in englischer Sprache durch.

Sollten Sie sich aufgrund dieses Gesprächs für eine Mediation bei mir entscheiden, würde ich Ihnen einen Eingangsvertrag zur Unterschrift überlassen, der die Basis unserer Zusammenarbeit darstellt und in dem alle wichtigen Prinzipien der Mediation niedergelegt sind. Eventuelle Unklarheiten würden wir gemeinsam besprechen.


Themensammlung

In unserer ersten Mediationssitzung würde es vor allem darum gehen, die Themen zu ermitteln, über die Sie in der Mediation sprechen wollen. Jede Konfliktpartei kann hier die für sie wichtigen Konfliktthemen nennen; danach bestimmen Sie gemeinsam die Reihenfolge, in der die Themen behandelt werden sollen. Außerdem besprechen wir, wie die Kommunikation zwischen Ihnen in den Sitzungen verlaufen sollte, um zu einem möglichst guten Ergebnis zu gelangen.

Ich fasse in allen Sitzungen Ihre wichtigsten Aussagen und Zwischenergebnisse auf einem Flipchart (Tafelschreibblock) zusammen, der für alle sichtbar vorne im Mediationsraum steht. Sie erhalten im Anschluss an die jeweilige Sitzung Fotoprotokolle dieser Mitschriften, auf Wunsch und gegen gesonderte Vergütung auch ausgearbeitete Sitzungsprotokolle.

 

Herausarbeiten der Interessen und Bedürfnisse und der Fairnesskriterien

Bevor mit der eigentlichen Lösungsfindung begonnen wird, versuche ich, mit Ihnen gemeinsam herauszufinden, worum es jedem einzelnen bei den jeweiligen Themen eigentlich geht. Jeder hat hier ausführlich Gelegenheit, sich über seine Interessen und Bedürfnisse, aber auch seine Befürchtungen klar zu werden, die hinter seiner Position stehen, und diese dem anderen zu Gehör zu bringen. Dadurch wird ein wechselseitiges Verstehen ermöglicht. Wir werden auch ausführlich über die Fairnesskriterien sprechen, die Sie einer für Sie stimmigen Lösung zugrunde legen würden. Anhand der in dieser Phase gefundenen Zwischenergebnisse wird die später erarbeitete Lösung zu messen sein.

 

Lösungsfindung

Die anschließende Phase ist die kreativste Phase des Mediationsprozesses. Hier werden Sie mit meiner Hilfe versuchen, zunächst ein möglichst weites Spektrum denkbarer Lösungsansätze für die einzelnen Konfliktthemen zu entwerfen, um anschließend die brauchbaren Ansätze weiter zu durchdenken. In dieser Phase können externe Berater oder sonstige Dritte, deren Meinung für Sie von Relevanz ist, zum Verfahren hinzugezogen werden. Im Idealfall erzielen Sie am Ende dieser Phase, die sich in der Regel über mehrere Sitzungen erstrecken wird, zu allen Themen eine endgültige Vereinbarung. Möglich sind aber auch Teillösungen, Zwischenlösungen oder die Vereinbarung von Probephasen, ggfs. mit der Abrede, die offenen Punkte in einer späteren Mediationssitzung wieder aufzugreifen.

 

Rechtsgültige Vereinbarung

Spätestens wenn Sie gemeinsam eine (vorläufige) Lösung gefunden und wir diese ausformuliert haben, sollten Sie – jeder für sich – externe Beratungsanwälte aufsuchen, die Ihnen die Rechtslage erläutern und die gefundene Vereinbarung juristisch überprüfen. Sofern Sie sich nach diesen Informationen zur Umsetzung Ihrer Vereinbarung entschließen, möglicherweise auch erst nach gewissen Modifikationen, wird diese rechtlich verbindlich zwischen Ihnen abgeschlossen. Unter Umständen ist hierfür eine notarielle Beurkundung oder sonstige Form erforderlich.

 

Mit Abschluss der rechtlich verbindlichen Vereinbarung endet die Mediation.