Mediation

Vorteile gegenüber einem Rechtsstreit

Gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung bietet die Mediation vor allem folgende Vorteile:

 

Win-Win

Die Konfliktbeteiligten finden in der Mediation selbst die für sie passende Lösung, basierend auf einer gründlichen vorherigen Analyse ihrer jeweiligen Bedürfnisse und Interessen. Im Idealfall gehen beide Seiten als Gewinner aus den Sitzungen heraus. Im Gerichtsverfahren hingegen beruht die gefundene Entscheidung ausschließlich auf den Vorschriften des Gesetzes bzw. deren Interpretation durch den zuständigen Richter. Da das Recht sozusagen als Auffangnetz für alle diejenigen gilt, die sich sonst nicht einigen können, kann es die besonderen Belange der Beteiligten und etwaige nicht-justitiable Aspekte nur unzureichend oder gar nicht berücksichtigen. Mediation hingegen ermöglicht eine Gesamtklärung der individuellen Konfliktsituation. Der Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens ist zudem nur bedingt vorhersehbar. Am Ende gibt es fast immer Gewinner und Verlierer, was die Beziehung der Beteiligten oft stark belastet und ein weiteres Miteinander erschwert.

 

Deeskalation

Während das gerichtliche Verfahren immer die Gefahr in sich birgt, dass ein „Rosenkrieg“ weiter vertieft wird, dadurch dass etwa in den Anwaltsschriftsätzen „schmutzige Wäsche gewaschen“ und die Gegenseite in einem möglichst negativen Licht gezeichnet wird, um das eigene Ziel zu erreichen, wirkt das Mediationsverfahren tendenziell eher deeskalierend. Nicht die Beschädigung des anderen, sondern der Erhalt einer funktionierenden Beziehung steht im Vordergrund. Zur Aufregung vor dem „Tag der Entscheidung“ besteht bei der Mediation ebenfalls kein Anlass, da die Konfliktbeteiligten selbst darüber entscheiden, ob, wann und wie sie zu einer abschließenden Lösung gelangen.

 

Kostenersparnis

Mediation ist in der Regel für die Beteiligten günstiger als ein mit Rechtsanwälten ausgetragenes streitiges Gerichtsverfahren. Dies gilt insbesondere, wenn der Mediator juristisch geschult ist (Anwaltsmediator) und die rechtliche „Haltbarkeit“ der geplanten Vereinbarung selbst beurteilen kann, die Beteiligten also z. B. keine unwirksamen Vereinbarungen aushandeln lässt. Zwar entstehen auch im Mediationsverfahren Anwaltskosten durch die Hinzuziehung der Beratungsanwälte, jedoch liegen diese in der Regel weit unter den sonst anfallenden Anwaltskosten für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Beteiligten.

Eigener Zeitplan

Die Konfliktbeteiligten bestimmen das Tempo der Mediation selbst. Sie können das Verfahren jederzeit beenden oder bei Bedarf Pausen einlegen; sie können es aber auch konzentriert und zügig in nur wenigen Sitzungen zu einem befriedigenden Abschluss bringen. Ein gerichtliches Verfahren läuft dagegen nach dem Terminplan des Gerichts ab. Eine Verfahrensdauer von ein bis drei Jahren ist in streitigen Familiensachen keine Seltenheit. In Einzelfällen, insbesondere wenn das Verfahren über mehrere Instanzen geht, muss sogar mit noch längeren Verfahrensdauern gerechnet werden.

 

Verbesserte Kommunikation

Das Mediationsverfahren hat oft positive Nebeneffekte. Die Beteiligten lernen in der Regel, einander besser zuzuhören und eine effektivere Kommunikation miteinander aufzubauen. So lassen sich in Zukunft Konflikte besser vermeiden.

 

Königstein-Bonus

Für die Mediationen in meiner Kanzlei gilt außerdem: Die Sitzungen laufen in der Regel in einer ruhigen, konzentrierten Arbeitsatmosphäre ab. Die Räumlichkeiten befinden sich in diskreter Lage in Königstein in einer großen Altbauwohnung. Es gibt Rückzugsräume und die Möglichkeit zu Einzelgesprächen. Ich nehme mir für alle Sitzungen ausreichend Zeit und sorge für einen äußerlich störungsfreien Ablauf. Sitzungspausen sind jederzeit möglich.

 

Die Vorteile des Mediationsverfahrens hat auch der deutsche Gesetzgeber erkannt. Nicht nur hat er die Mediation im Jahre 2012 erstmals in einem eigenen Gesetz (Mediationsgesetz) geregelt, sondern sie auch sozusagen als vorgeschaltetes Verfahren der Wahl zu einem Zivilprozess etabliert. Das bedeutet: Sofern die Konfliktbeteiligten sich entschließen, direkt den gerichtlichen Weg zu beschreiten, müssen sie damit rechnen, dass das Gericht sie zu einer Mediation anhält. Denn nach der Zivilprozessordnung soll mittlerweile in jeder Klageschrift stehen, „ob der Klage der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen“.

 

Man tut also in jedem Fall gut daran, eine Mediation zumindest zu versuchen, bevor man sich gerichtlich auseinandersetzt, schon um dem Gericht seine grundsätzliche Einigungsbereitschaft dokumentieren zu können.