Mediation

Was ist Mediation?

Mediation ist ein außergerichtliches Vermittlungsverfahren zur Lösung von Konflikten. Anders als bei einem gerichtlichen Verfahren oder einem Schiedsverfahren gibt es in der Mediation keine übergeordnete Instanz, die darüber entscheidet, wie der (fremde) Konflikt zu lösen ist. Vielmehr sind es die Konfliktbeteiligten selbst, die mit Hilfe eines neutralen, „allparteilichen“ Dritten (Mediator) in gemeinsamen Gesprächen eine Lösung für ihre Situation erarbeiten.

 

Der Mediator unterstützt sie dabei, indem er den Gesprächs- und Verhandlungsprozess leitet und strukturiert, alle Beteiligten in gleicher Weise zu Wort kommen lässt und die Einhaltung be­stimm­ter Gesprächs- und Verhaltensregeln gewähr­leistet. Er macht selbst keine Lösungs­vorschläge, versucht jedoch, eine kreative Lösungssuche anzuregen, indem er zum Beispiel be­stimmte Fragen stellt, Brainstorming-Prozesse anregt, über seine Erfahrungen aus anderen Mediationen berichtet oder auf typische Lösungsmodelle für die jeweiligen Situationen hinweist.

 

In den Mediationssitzungen haben alle Beteiligten die Gelegenheit, einerseits ihren eigenen Bedürfnissen und Wünschen im Hinblick auf die Konfliktthemen auf den Grund zu gehen und diese darzulegen, andererseits aber auch etwas über die Bedürfnisse und Wünsche der anderen Konfliktbeteiligten zu erfahren. Im Gespräch wird außerdem erörtert, welche Fairnesskriterien nach Ansicht der Beteiligten einer Lösung zugrunde gelegt werden müssten.

 

Dieser Verstehensprozess nimmt in der Mediation, anders als in anderen Verfahren, viel Raum ein. Dies braucht Zeit, führt aber dazu, dass die darauf basierenden Lösungen in der Regel von den Beteiligten besser akzeptiert werden und „haltbarer“ sind als autoritativ von Dritten getroffene Entscheidungen.

 

Die in der Mediation erarbeiteten Lösungen sind nicht nur Absichtserklärungen oder „Gentlemen’s Agreements“, sondern verbindliche Regelungen. In manchen Fällen bedürfen sie, um Rechtsverbindlichkeit zu erlangen, einer bestimmten Form, z.B. notarieller Beurkundung.

 

Grundsätzlich sind die Beteiligten gehalten, sich spätestens vor Unterzeichnung der abschließenden Vereinbarung unabhängig voneinander von externen Rechtsanwälten parteiisch beraten zu lassen. Dadurch erhalten sie die Gelegenheit zu überprüfen, ob und inwiefern die anhand der eigenen Fairnesskriterien entwickelte Lösung ggfs. von der gesetzlichen Lösung abweicht, und die beabsichtigte Einigung in diesem Lichte noch einmal kritisch zu hinterfragen.

 

Die Teilnahme an der Mediation ist für die Beteiligten freiwillig. Sie können die Mediation zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens wieder abbrechen. Der Mediator unterliegt, ähnlich wie Rechtsanwälte und Ärzte, kraft Gesetzes einer Verschwiegenheitspflicht; die Beteiligten verpflichten sich ebenfalls zur Vertraulichkeit, d. h. was während der Mediationssitzungen gesprochen wird, dringt nicht nach außen.

 

Das Mediationsverfahren setzt schließlich Offenheit und Fairness der Beteiligten voraus. Das bedeutet, dass die Beteiligten grundsätzlich bereit sein müssen, die Verhandlungen ergebnisoffen zu führen und nicht von vornherein nur eine bestimmte Lösung zu akzeptieren. Im Gegenzug gewährleistet das Mediationsverfahren, dass die wesentlichen Bedürfnisse und Interessen aller Beteiligten in der abschließenden Lösung berücksichtigt werden.

 

Außerdem sind die Beteiligten verpflichtet, alle wesentlichen wirtschaftlichen und finanziellen Informationen, aber auch persönliche Pläne und Umstände offenzulegen, die für die Konfliktthemen von Bedeutung sind. Nur so lässt sich eine faire und interessengerechte Lösung erzielen.